Handhabe der Stornierungen – Sommer 2020


Liebe Feriengäste und Freunde vom Vettererhof,es war eine schwierige Zeit für uns alle. Bis Anfang Mai war das öffentliche Leben in Südtirol sehr beschränkt, aber uns geht es allen gut und wir arbeiteten am Bauernhof fleißig weiter– in der Hoffnung, Sie alle wieder auf unserem Bauernhof begrüßen zu dürfen. Nun ist wieder soweit!

Ab 25. Mai sind wir offiziell wieder geöffnet und auch die Reisefreiheit innerhalb der Provinz ist nun gegeben.

Sollte Ihre gebuchte Reise einen Zeitraum betreffen, in der die Anreise wieder möglich ist, würde es uns freuen, Sie gesund und munter bei uns begrüßen zu dürfen. Ferner greifen unsere vereinbarten Stornobedingungen.

Sollte die Anreise aufgrund der behördlichen Bestimmungen weiterhin unmöglich sein, werden wir wie in Artikel 88 des Gesetzesdekrets Nr. 18/2020 und in Artikel 28 des Gesetzesdekrets Nr. 9/2020 vorgesehen, das geleistete Angeld gutschreiben, welches Sie innerhalb eines Jahres bei uns einlösen können. Der Gutschein gilt vorbehaltlich Verfügbarkeit und ist auch auf von Ihnen angegebenen Personen übertragbar.

Ihr Angeld ist damit gesichert und gut investiert. Über diese Art Crowdfunding schützen sie nämlich die Liquidität unseres Hofes und damit auch unsere landwirtschaftliche Produktion. Die europäische Lebensmittelproduktion hat gezeigt, dass die Versorgung mit Lebensmitteln auch in der Krise sicher war und ist. Gleichsam einer Rendite und Dank für ihren finanziellen Beitrag erhalten Sie bei ihrer Anreise ein Vettererhof Genusskörbchen, voll mit hofeigenen Produkten.

Um die Verfügbarkeit zu prüfen und Ihren nächsten Aufenthalt zu buchen, kontaktieren Sie uns bitte über unsere Homepage www.vettererhof.com oder via Mail an info@vettererhof.com

Wir wünschen allen nur das Beste und freuen uns auf ein baldiges gesundes Wiedersehen am Vettererhof.

Herzlichst

Ihre Familie Nock

Annemarie, Elmar, Martin Florian und Oma Helga